Energieberatung, Fördermittel KfW & bafa

Macht eine Energieberatung Sinn?

Gerade im Gebäude- und Anlagenbestand schlummern noch immer große unausgeschöpfte Energieeinsparungspotenziale. Wieviel Energie eingespart werden kann und mit welchem Mitteleinsatz, obliegt der Energieberatung. Um eine aussagekräftige Energieberatung durchzuführen, sind fundierte Kenntnisse der verfügbaren Heizsysteme, üblicher Energieverbräuche und dem Emissionsverhalten von Feuerstätten notwendig. Mittlerweile gibt es zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Vorschriften, die den Bereich der Energieberatung berühren.
(Quelle: www.schornsteinfegernetzw

InformationPreislisteFenster/HauseingangstürAnlagentechnik (Heizung)
Anlagentechnik ( außer Heizung)

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

Grundsätzlich kann frei gewählt werden, ob ein Verbrauchs- oder ein Bedarfsausweis für ein Gebäude ausgestellt wird. Aber es gibt Ausnahmen: So können für Neubauten nur Bedarfsausweise erstellt werden, da noch keine Verbrauchsdaten der Bewohner vorliegen. Für kleinere Gebäude (bis vier Wohneinheiten), die nicht mindestens der Wärmeschutzverordnung (WSchV) 1977 entsprechen, sind Energiebedarfsausweise vorgeschrieben. Bei Wohngebäuden mit weniger Wohneinheiten ist der Verbrauchsausweis nur zulässig, wenn der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde.

Wenn eine kostengünstige Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes möglich ist, werden dem Gebäudeeigentümer vom Ersteller des Ausweises zusätzlich Sanierungsempfehlungen gegeben.

Teile eines Wohngebäudes, die sich hinsichtlich der Art der Nutzung und gebäudetechnischen Ausstattung wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden und die einen nicht unerheblichen Teil der Gebäudenutzfläche umfassen, sind getrennt als Nichtwohngebäude zu behandeln. (Ladenlokal) - siehe Energieausweis NWG

Teile eines Wohngebäudes, die sich hinsichtlich der Art der Nutzung und gebäudetechnischen Ausstattung wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden und die einen nicht unerheblichen Teil der Gebäudenutzfläche umfassen, sind getrennt als Nichtwohngebäude zu behandeln. (Ladenlokal) siehe hier Energieausweis Nichtwohngebäude

Energieausweise haben immer eine Gültigkeit von zehn Jahren !

Bitte laden Sie bitte eines der nebenstehenden Formulare herunter und schicken mir dieses per E-Mail ausgefüllt zurück. Abrechnungen der Energieversorger als Kopie beifügen.


Erstellung eines iSFP (individueller Sanierungsfahrplan)
☐ 1-2 Wohneinheiten 625,00 € - (Eigenanteil)
☐ohne Baupläne 750,00 € - (Eigenanteil)
☐ ab 3 Wohneinheiten / je Wohneinheit 260,00 € - (Eigenanteil)
☐ohne Baupläne / je Wohneinheit 320,00 € - (Eigenanteil)
Heizlastberechnung - raumweise nach DIN EN 12831
☐ 1-2 Wohneinheiten 1200,00 €
☐ohne Baupläne 1325,00 €
☐ ab 3 Wohneinheiten / je Wohneinheit 450,00 €
☐ohne Baupläne / je Wohneinheit 510,00 €
Hydraulischer Abgleich (nur bei vorher durchgeführter raumweiser Heizlastberechnung)
☐ 1-2 Wohneinheiten 600,00 €
☐ ab 3 Wohneinheiten / je Wohneinheit 450,00 €

Fördermittelberatung Einzelmaßnahme – Bundesförderung für effiziente Gebäude
Immer zwingend im Vorfeld erforderlich:
☐ Luftdichtheitskonzept 250,00 €
☐ Lüftungskonzept 150,00 €
☐ Wärmebrückenkonzept 250,00 €
☐ Erstellung einer technischen Projektbeschreibung (TPB) 400,00 €

☐ Baubegleitung vor Ort, je Termin 150,00 €

Erstellung eines technischen Projektnachweis (TPN)
☐ Dach (Dachflächen/ Gaube/ Dachflächenfenster) 1000,00 €
☐ Fassade 1000,00 €
☐ Fenster / Hauseingangstür 1000,00 €
☐ Anlagentechnik (Heizung) 1000,00 €
☐ Anlagentechnik (außer Heizung) – Lüftungsanlage 1000,00 €
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.


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Ich informiere Sie gerne zum Thema Energie!

Auf dem Gebiet der Energieberatung  finden sich mannigfaltige Anregungen, doch nur die Schornsteinfeger können auf eine lange Tradition im Messen und Überprüfen von Heizungsanlagen zurückblicken.

Als geprüfter Gebäude-Energieberater des Handwerks kann ich Sie kompetent, vertrauenswürdig und vor allem produktunabhängig beraten.

 

Fördermittel in Form eines Zuschusses - Bundesförderung für effizeinte Gebäude

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle:

  • Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowei Erneuerung/ Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Erstaz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichversorgung

Anlagentechnik (außer Heizung):

  • Einbau, Austausch oder Optimeirung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
  • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs-und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes ("Efficiency Smart Home") oder des angeschlossenen (förderfähigen) Gebäudenetzes

Anlagen zur Wärmeerzeugung- Gebäudenetz (Heizungstechnik)

  • Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes, sofern die Wärmeerzeugung, mit der das Gebäudenetz gespeist wird, nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % aus Anlagen nach BEG EM TMA (technische Mindestanforderungen) Nummern 3.2 bis 3.7 und/oder unvermeidbarer Abwärme erfolgt.
  • Anschluss an ein Gebäudenetz bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes

BAFA - Bundesförderung für effizeinte Gebäude

 

Ich freue mich, Sie in einem persönlichen Gespräch beraten zu dürfen!