Energieausweis Nichtwohngebäude

Informationen für Mieter und Gebäudebesitzer

Energieausweise beantragen - wählen Sie "verbrauchsorientiert" oder "bedarfsorientiert". Bitte beachten Sie, dass die Preise variieren können, sollte ein Vor-Ort Aufmaß zu ungewöhnlich hohem Aufwand führen.

InformationVerbrauchsausweisBedarfsausweis

Bei Nichtwohngebäuden besteht zunächst die Wahlfreiheit zwischen einem Verbrauchs-und Bedarfsausweis, jedoch sind einige Punkte zu beachten.
Die Vorschriften für Nichtwohngebäude gehen über die Anforderungen an Wohngebäude deutlich hinaus. So müssen hier Klimaanlagen und Beleuchtung in das Rechenverfahren mit einbezogen werden.

Es müssen demnach die Verbräuche für Heizung, aber auch die Stromverbräuche für Beleuchtung und wenn vorhanden Klimatisierung vorliegen. Es wird bei beiden ein Zeitraum von 3 aufeinanderfolgenden Jahren zugrunde gelegt, wobei die jüngste Abrechnung höchstens 18 Monate zurückliegen darf.  Teile eines Wohngebäudes, die sich hinsichtlich der Art der Nutzung und gebäudetechnischen Ausstattung wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden und die einen nicht unerheblichen Teil der Gebäudenutzfläche umfassen, sind getrennt als Nichtwohngebäude zu behandeln.

Beispiel 1
Ein Industriegebäude soll verkauft werden. Es liegen alle Verbräuche für Heizung und Strom der letzten 3 Jahre vor. Es kann ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden.

Beispiel 2
Ein Industriegebäude soll verkauft werden. Die Gasabrechnung der letzten 36 Monate liegt vor, allerdings keine Stromverbräuche. Es muss ein Bedarfsausweis ausgestellt werden.

Bespiel 3
In einem Gebäude befindet sich im Erdgeschoss ein Ladenlokal, im Obergeschoss eine Wohnung. Die Wohnung soll nun verkauft/ vermietet werden. Die Verbräuche können nicht getrennt werden. Es müssen zwei Ausweise ausgestellt werden. Ein Bedarfsausweis für den gewerblichen Teil, ein Bedarfsausweis für den Wohnteil.

Beispiel 4
In einem Gebäude (Bauantrag vor dem 01.11.1977) befindet sich im Erdgeschoss ein Ladenlokal, in den Obergeschossen 3 Wohnungen. Die Heizung wird zentral für das ganze Haus betrieben, getrennt durch Wärmemengenzähler. Die Stromabrechnung erfolgt für jede Partei separat. Eine der Wohnungen soll neu vermietet werden. Nun muss für den gesamten Wohnteil ein Bedarfsausweis ausgestellt werden, da Energieausweise immer für ganze Häuser ausgestellt werden müssen. Siehe auch  Energieausweis Wohngebäude.

Sollte das Ladenlokal neu vermietet oder verkauft werden, kann ein eigener Verbrauchsausweis ausgestellt werden.

Auf Grundlage der erhobenen Daten, erstelle ich Ihnen einen verbrauchsorientierten Energieausweis für Gebäude.

Das Formular "Verbrauchsausweis" bitte ausfüllen und ausdrucken, per Mail unterschrieben an mich zurück. Außerdem schicken Sie mir eine Kopie Ihrer Abrechnung des Energieversorgers der letzten mind. 3 aufeinanderfolgenden Jahre zu.Bitte Formular ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an mich senden.

Preise - netto

350,00 €

zzgl. 19% MwSt. / Preise gültig im Umkreis von 15km

tabelle_nwg1
LINK - Datei für Druck in neuem Fenster öffnen und über die Druckfunktion Ihres Browsers ausdrucken

Bedarfsausweis
Auf Grundlage der durch uns vor Ort erhobenen Daten, erstelle ich Ihnen einen bedarfsorientierten Energieausweis für Gebäude nach GEG 2024-DIN 18599.

Formular "Bedarfsausweis" bitte ausfüllen und ausdrucken, per Mail unterschrieben an mich zurück. Abrechnungen der Energieversorger als Kopie beigefügen.

Preise - netto

1211 € *
bis 300m²

2211 € *
von 301-2000m²

2211 € +0,20 €/m² BGF *
von 2001-20.000m²

alle Preise zzgl. 19% MwSt./ Preise gültig im Umkreis von 15km

* Bitte beachten Sie, dass die Preise variieren können, sollte ein Vor-Ort Aufmaß zu ungewöhnlich hohem Aufwand führen.

tabelle_nwg1
LINK - Datei für Druck in neuem Fenster öffnen und über die Druckfunktion Ihres Browsers ausdrucken