Brandschutz

Allgemeine Information zum Thema Brandschutz

"Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“

(Gerichtsurteil des OVG Münster 10A 363/86 vom 11.12.1987)

 

Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, die der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes (Feuer und Rauch) vorbeugen (Brandverhütung durch vorbeugenden und baulichen Brandschutz) und die Rettung von Menschen und Tieren, sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglichen (abwehrender Brandschutz).

Brandschutz ist vielschichtig und findet sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Daher finden sich in Deutschland Anforderungen an den Brandschutz in einer Vielzahl von Rechtsvorschriften, wie zum Beispiel den Feuerwehrgesetzen und Bauordnungen der sechzehn Bundesländer, sowie zahlreichen weiteren Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien wieder.

So sind nach der Bauordnung bauliche Anlagen grundsätzlich so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden.

2018-07-07 - Brandschutzbeauftragter Zertifikat (ZIV) 2019-11-21 - Brandschutztechniker Zertifikat (ZIV)