Wanddurchführung

Baumaßnahmen: Was Sie beachten müssen

Verbindungsstücke müssen, soweit sie durch Bauteile aus brennbaren Baustoffen führen (z.B. Holzständerwerk), in einem Abstand von mindestens 20cm mit einem gut belüfteten Schutzrohr aus nicht brennbaren Baustoffen ummantelt sein. Alternativ kann es auch mit einem 20cm dicken, nicht brennbaren Dämmstoff ummantelt werden, sofern vom Hersteller nichts anderes angegeben wird.

Bei der Verwendung einer zugelassenen Wanddurchführung  kann der Abstand zu brennbaren Baustoffen reduziert werden.

Einfache und platzsparende Montage durch vormontierte Bauteile aus feuerfesten und hitzebeständigen Poreton. Somit wird eine Feuerwiderstandsdauer von 90min (F90) erreicht.

Die Wanddurchführung kann auf das passende Maß gekürzt werden und dann direkt an brennbare Bauteile montiert werden.

 

Beispiel: Brandschutzelement bis nach außen bei einer Fachwerkwand